Stellungnahmen · FkM

Beschluss der ZdK-Vollversammlung:

30 Jahre nach Abschaffung des § 175 StGB: Unsere Mitschuld und unsere
Verantwortung im Umgang mit der Kriminalisierung von Homosexualität

29.05.2024

1. Menschen, die wegen ihrer queeren Identität von der Kirche ausgegrenzt, ihre Anstellung
verloren oder aus Ehrenämtern entfernt wurden, sollen, auch posthum, rehabilitiert werden.
Das Forum katholischer Männer als Mitgliedsverband des ZdK wird als Clearingstelle
fungieren, an die sich Betroffene, Angehörige und Freund*innen von Betroffenen wenden
können, und sie bei Bedarf unterstützen. Auf dieser Basis sollen die Bischöfe aller Diözesen
nach Maßgabe der Betroffenen diese Personen offiziell und öffentlich rehabilitieren.
2. Das ZdK kann die Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Es kann aber dazu
beitragen, dass Erinnerung lebendig bleibt und in die Zukunft wirkt. Deshalb wird das ZdK
eine wissenschaftlich-historische Aufarbeitung der Mitschuld der Kirche bei der
Kriminalisierung queerer Identitäten initiieren. Unter der Federführung der Kommission für
Zeitgeschichte in Bonn wird eine unabhängige wissenschaftliche Studie zur historischen
Erforschung der Beteiligung der katholischen Kirche an der Aufrechterhaltung des
Strafrechtsparagraphen in der deutschen Gesetzgebung angestrebt. Nach gesicherter
ausschließlicher Finanzierung durch Drittmittel wird mit der Erstellung begonnen.


Unvereinbarkeitsbeschluss:

Forum katholischer Männer (FkM) distanziert sich von der Alternative für Deutschland (AfD)

22.05.2024

Ausgangssituation

In den letzten Jahren hat sich die Partei Alternative für Deutschland (AfD) massiv radikalisiert. Viele Landesverbände werden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Das Oberverwaltungs-gericht in Münster hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, die Partei und deren Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ als Verdachtsfall für ihre Verfassungs-feindlichkeit einstufen zu dürfen. Die Partei als Ganzes verbreitet Ressentiments beispielsweise-se gegen migrantische und queere Menschen, versucht, demokratische Institutionen zu delegitimieren, verbreitet Verschwörungstheorien und fördert das Misstrauen gegen den Rechts-staat. Außerdem wendet sie sich mit der Propagierung traditioneller Geschlechterrollen und ihren Frauen- und Männerbildern gegen eine gleichstellungs- und geschlechtergerechte Männerpolitik.

Wer wir sind

Das Forum katholischer Männer (FkM) ist hervorgegangen aus der „Gemeinschaft katholischer Männer Deutschlands“, die sich nach dem zweiten Weltkrieg bewusst gegründet hat, um den versehrten und zu Kriegszwecken missbrauchten Männern eine heilsame Zukunft in der Kirche zu eröffnen. Viele ihrer Gründungsväter, unter ihnen der Jesuitenpater Alfred Delp, gehörten zum Widerstand gegen die Nationalsozialisten. Die Tradition des FkM ist eine zutiefst antifa-schistische. Das „Nie wieder“ gilt für die Männer in ihren Reihen in besonderer Weise, weil sie wissen, wohin eine fehlgeleitete Männlichkeit führen kann, nämlich zu Traumatisierung, Ver-sehrtheit und Tod.

In neuerer Zeit hat das FkM daran mitgewirkt, die Reflexion über toxische Elemente von Männ-lichkeit voranzubringen. Fürsorgliche Männlichkeit, Eintreten für die Gleichberechtigung von Frauen in der Gesellschaft und aktuell die Solidarität mit queeren Menschen – um nur einige Beispiele zu nennen – gehören zu den Werten, für die katholische Männer des FkM stehen.

Position

Entschieden wenden wir uns deshalb gegen jegliche menschenverachtenden Tendenzen und Demokratiefeindlichkeit in unserer Gesellschaft. In vielen rechtsradikalen Bewegungen finden Marginalisierungen von Personen und Gruppen statt. Insbesondere die AfD hat sich in den letz-ten Jahren massiv in diese Richtung radikalisiert. Aus tiefer christlicher Überzeugung treten wir gegen rechtsradikale Positionen ein.

Aus diesen Gründen stellen wir fest:

  • Wer Mitglied der AfD oder einer anderen als rechtsradikal eingestuften Partei, Organi-sation oder Verein ist, kann nicht Mitglied beim FkM sein.
  • Wer sich für die AfD oder eine andere rechtsradikale Partei um ein politisches Mandat bemüht, kann nicht Mitglied beim FkM sein.
  • Wer als Verband oder Gruppierung mit der AfD kooperiert, kann nicht Mitglied beim FkM sein.

Resolution:

Entschädigungszahlungen für Opfer sexueller Gewalt durch Priester in der katholischen Kirche

20.02.2020
Der Skandal sexueller Gewalt an Kindern, insbesondere Jungen, in der katholischen Kirche hat zu ei-
nem enormen Vertrauensverlust auch innerhalb der Gemeinschaft der katholischen Männer Deutsch-
lands geführt. Die Botschaft der Menschenfreundlichkeit Gottes ist durch das Fehlverhalten einiger
Priester und Ordensleute ad absurdum geführt worden. Die Aufarbeitung der Vorwürfe und des sys-
tematischen Versagens der Kirchenleitungen hat gerade erst begonnen.
Als weiteren Skandal empfinden wir es, wenn nun die Entschädigungszahlungen an die Opfer aus
Mitteln der Kirchensteuer finanziert würden. Diese sind die Beiträge der Gläubigen für den Unterhalt
der Kirche, damit diese ihren Auftrag der Verkündigung erfüllen kann. Diese von den Gläubigen erho-
benen Beiträge sind nicht dafür gedacht, das Fehlverhalten einzelner, gerade weil sie auch aus Kir-
chensteuern finanzierte Priester sind, zu kompensieren. Auch unterliegt die Mitbestimmung der
Gläubigen an der Verwendung ihrer Beiträge insgesamt noch immer nicht den rechtlichen und parti-
zipativen Standards, deren Beachtung (Compliance) bei anderen Mitgliedschaften in Vereinen, Orga-
nisationen oder beim Staat sichergestellt ist. Viele Kirchenmitglieder sahen und sehen in der Verwei-
gerung der Zahlung von Kirchensteuern das letzte Mittel des Widerstands gegen deren Verwendung
ohne ihre partizipative Mitentscheidung. Darüber hinaus sind viele Opfer sexueller Gewalt selbst Mit-
glieder der Kirche, die dann ihre Entschädigung durch eigene Kirchensteuerbeiträge mitfinanzieren
würden.
Aus diesen Gründen ist der Vorschlag zur Entschädigung der Opfer aus Kirchensteuern für uns nicht
hinnehmbar.
Wir fordern deshalb:
• Priester, die sich eines Sexualverbrechens an Kindern schuldig gemacht haben, müssen, auch
wenn ihre Taten mittlerweile juristisch verjährt sein sollten, selbst zu Entschädigungszahlungen
herangezogen werden, z.B. durch Gehalts- und Pensionskürzungen.
• Sollten die betreffenden Priester verstorben sein oder sie persönlich finanziell nicht in der Lage
sein, solche Summen vollständig aufzubringen, muss die nächste Ebene der Verantwortung her-
angezogen werden: die (Erz-)Bischöfe der jeweiligen (Erz-)Bistümer. Dabei sollte geprüft werden,
ob der „persönliche“ Haushalt des Ordinarius als Dienstvorgesetzter und Aufsichtsinstitution, der
„(Erz-)Bischöfliche Stuhl“, sofern er nicht auch mit Kirchensteuermitteln ausgestattet wird, her-
angezogen werden kann; oder die jeweiligen Domkapitel, die auch über einen eigenen Haushalt
verfügen. Der Grundsatz muss gelten: Dort, wo Verantwortung verortet ist, muss sie auch über-
nommen werden. Eine finanzielle Beteiligung der Täter sollte dabei aber in jedem Fall erfolgen.
• Bei Ordensangehörigen, die sexuelle Übergriffe verübt haben, muss die Verantwortungsebene
einbezogen werden, die zuständig ist: bei Orden, Ordensgemeinschaften und geistlichen Gemein-
schaften bischöflichen Rechts die Diözesen, bei denen päpstlichen Rechts der Heilige Stuhl. Es
kann den einzelnen Angehörigen dieser Gemeinschaften nicht zugemutet werden, für die Verge-
hen ihrer Mitbrüder in „Sippenhaft“ genommen zu werden, indem sie finanziell für deren Verge-
hen allein aufkommen müssen.
• Sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft sein und die nötigen Zahlungen dadurch nicht vollständig
möglich sein, muss ein partizipatives Verfahren entwickelt werden, bei dem die Gläubigen, legiti-
miert durch eine Wahl der Kirchenmitglieder eines (Erz-)Bistums, mitentscheiden können, wie
diese Zahlungen erfolgen können unter Beibehaltung der Prüfung aller anderen Möglichkeiten.
Nur so sehen wir eine Möglichkeit, die Solidarität der Gläubigen mit den Überlebenden mit der
Legitimation möglicher Zahlungen beim Kirchenvolk miteinander zu vereinbaren.
Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass Überlebende am Ende nicht leer ausgehen, weil die Zu-
ständigkeiten für Entschädigungszahlungen ständig verschoben und somit verschleppt werden. Wir
fordern ein unbürokratisches Verfahren im Sinne einer zeitnahen Entschädigung der Opfer. Alle Kir-
chenangehörigen müssen letztlich für die Vergehen einiger aus ihren Reihen Verantwortung über-
nehmen. Wir als Gemeinschaft der katholischen Männer Deutschlands bekennen uns dazu ausdrück-
lich, fordern aber, in angemessener Weise beteiligt zu werden und die dazu erforderliche Transpa-
renz des gesamten Finanzvermögens der (Erz-)Bistümer sicherzustellen.
Sollte es hingegen zu einem intransparenten, durch die Kirchensteuerzahler nicht legitimierten Ver-
fahren der Kompensation kommen, rechnen wir mit einem weiteren Vertrauensverlust unter den
Gläubigen und mit dann wieder größeren Austrittszahlen aus der katholischen Kirche. Nicht nur fi-
nanziell wäre dies fatal. Jeder Austritt stellt einen Verlust an Vielfalt und damit Katholizität der katho-
lischen Kirche dar. Positiv gewendet, könnte ein Verfahren, wie es von uns vorgeschlagen wird, als
gelingendes Beispiel einer beginnenden stärkeren Partizipation der Gläubigen bei wichtigen strategi-
schen Entscheidungen der Kirche sein, das loyalitätsfördernd, zukunftsweisend und vertrauensbil-
dend wäre.


Münsteraner Appell:

Engagement für Männerseelsorge, Männerarbeit und Männerberatung in den deutschen Diözesen stärken

20.02.2020

Einleitung
2021 feiert die Kirchliche Arbeitsstelle für Männerseelsorge und Männerarbeit in den Diöze-
sen ihr 60jähriges Bestehen. Dies nehmen wir schon jetzt zum Anlass, gegenwärtige Heraus-
forderungen für die Männerseelsorge zu beschreiben und daraus Forderungen an die Diöze-
sen zu formulieren.
Analyse
• Hohe Austrittszahlen von Männern aus der Kirche
2018 waren rund 53 % Frauen Mitglieder der katholischen Kirche und nur 47 % Männer. Der
prozentuale Anteil der aus der katholischen Kirche ausgetretenen Männer lag hingegen bei
57 %. Die niedrigere Zugehörigkeit von Männern zur Kirche, bei gleichzeitigem höherem Aus-
trittsverhalten, verstärkt die Tendenz, dass zukünftig insgesamt weniger Männer als Frauen
Mitglieder der Kirche sein werden. Fast die Hälfte (47,8 %) der Austritte betrifft dabei die Al-
terskohorte der 25-39jährigen.
Dort, wo es Angebote der Männerseelsorge gibt: Väter-Kinder-Zeltlager, Väter in Kitas-Ange-
bote, Männerwallfahrten, geistliche Wochenenden, Einkehrtage, Männer im Übergang von
Beruf in den Ruhestand etc. wird vermutlich eine hohe Kirchenbindung erzeugt. Überzeu-
gende Seelsorger, Kursleiter, Therapeuten und Sozialarbeiter bieten Männern authentische
Identifikationspersonen und eine höhere Wahrscheinlichkeit des Verbleibens als Mitglied in
der katholischen Kirche. Mit den Angeboten der Männerseelsorge findet eine lebensnahe
Evangelisierung von Männern statt.
• Männerspiritualitäten
Männer haben je eigene Weisen, ihren Glauben zu leben. Dieser ist vielfältig und kann viele
Anlässe haben und unterschiedliche Ausdruckformen bekommen. An den Schwellen biogra-
phischer Entwicklung sind sie ansprechbar: als Väter, in Krisen wie burn-out, bei Trennung
und Scheidung, beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand etc. Nicht allein psychisch wol-
len diese Situationen im Kontakt mit anderen Männern bewältigt werden, sondern auch ih-
ren religiösen Ort haben. Orte religiösen Ausdrucks finden sich oftmals draußen, unterwegs,
in Bewegung, in der Natur. Hierbei entwickeln sie eigene auch liturgische, religiöse Aus-
drucksformen, die im Dialog mit anderen Männern geteilt werden wollen. In der klassischen
Gemeindeseelsorge finden Männer oftmals wenige diesen Bedürfnissen entsprechende An-
gebote.
• Männerförderung und Frauenförderung
Nicht nur Familienformen sind bunter geworden. Auch die Erwartungen und gelebte Formen
von Väterlichkeit und partnerschaftliche Tätigkeit im Haushalt beispielsweise haben sich
grundlegend verändert. In vielen Diözesen gibt es Frauenbeauftragte und berechtigte Förder-
programme für Frauen in Führung und Leitung. Gleichzeitig gibt es selten einen gleichzeitigen
Blick auf Männer, z.B. in der Form eines Männer- bzw. Väterbeauftragten. Männer sind weit-
gehend mit den Transformationsprozessen eigener Männer- und Vaterbilder auf sich gestellt.
Männerseelsorger, dort, wo es sie gibt, arbeiten hier zwar maßgeblich mit an diesen Prozes-
sen, die letztendlich zu mehr Zufriedenheit in Beruf, Partnerschaft und Familie führen.
• Missbrauch an Jungen und jungen Männern
Die MHG-Missbrauchsstudie von 2018 hat gezeigt, dass 63% der Betroffenen männlichen Ge-
schlechts sind. Zwar sind die Maßnahmen zur Prävention und Intervention in den Bistümern
verbessert worden, auch haben Betroffene die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten
und Therapien finanziert zu bekommen. Dennoch ist die Zahl betroffener Männer, die in der
Kirche ihre Heimat haben oder suchen, laut MHG-Studie weitaus höher. Um ihnen eine Mög-
lichkeit zu geben, sich mit dem an ihnen begangenen Unrecht anderen zu öffnen, sind die An-
gebote für Männer in den Diözesen ein hervorragender Ort, damit Männer in geschützter At-
mosphäre zu Wort kommen können.
• Rechtspopulismus ist (mehrheitlich) männlich
Nicht nur, aber besonders in den östlichen Bundesländern wählen überwiegend Männer
rechtspopulistisch. Zwar haben in dortigen katholischen Kerngebieten, z.B. in Thüringen, die
Katholiken bei der letzten Landtagswahl nicht rechtspopulistisch gewählt, doch kann man
auch am rechten Rand des katholischen Milieus Tendenzen für eine Sympathie mit diesem
Meinungsspektrum erkennen, deren problematische Teile eine Verachtung für die Demokra-
tie und mangelnde Toleranz gegenüber Minderheiten sind. Männerseelsorger und Männer-
beauftragte haben die Möglichkeit, solche Männer zu erreichen, z.B. in geschlechtshomoge-
nen Gruppen, um offen über Probleme und Sorgen derjenigen zu sprechen, die sich benach-
teiligt fühlen und es oftmals auch sind. Männerarbeit ist somit ein Dienst am Gemeinwohl
und eine Stärkung einer werteorientierten Kirche, die jegliche Ausgrenzung von Minderhei-
ten ablehnt, aber auch die Sorgen und Probleme der Männer ernstnimmt.
• Gewalt an und von Männern
Physische Gewalt ist ein Problem von Männern und für Männer. Die meisten Gewalttäter
sind Männer und die meisten Opfer von Gewalt sind ebenfalls Männer. Für beide männlichen
Personengruppen gibt es bisher noch sehr wenige Angebote. Das Engagement des Sozial-
dienst katholischer Männer (SKM) in dieser Sache ist zwar gestiegen, sodass es einige Bera-
tungsstellen für Männer in Krisen gibt, aber das reicht bei weitem nicht. Auch hier kann die
Männerseelsorge- und -arbeit einen wichtigen Beitrag leisten, damit Männer sich ihrer eige-
nen Verletzlichkeit und des Missbrauchs ihrer Verletzungsmacht bewusstwerden und profes-
sionelle psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
• Männer in psychischen Krisen
Die Zahl der Männer, die sich an Beratungsstellen wenden wird größer. Umso kritischer ist,
dass es immer noch zu wenig Anlaufstellen für Männer in Deutschland und den Diözesen
gibt. Psychische Krisen von Männern zeigen aber oftmals andere Symptome und haben an-
dere Auswirkungen als bei Frauen. Deshalb ist eine flächendeckende Beratungsstruktur für
Männer erforderlich. Die katholische Kirche kann hierbei wie bei anderen Beratungsangebo-
ten Vorreiter sein. Männerberatung kann nicht von anderen „mitgemacht“ oder „mitge-
meint“ sein, damit sie von Männern in größerer Anzahl in Anspruch genommen wird.
• Strategiedebatten in den Diözesen
Die Grenzen zwischen gemeindlicher, überregionaler und diözesaner Seelsorge verschwim-
men zusehends. Personalmangel in der Pastoral, auch Priestermangel (60 Priesterweihen
2018 in Deutschland, von denen erfahrungsbasiert zwischen 30 und 50 Prozent in den ersten
fünf Jahren ihren Dienst aufgeben), Mitgliederschwund (2018 traten 216.000 Menschen aus
der Kirche aus) zwingen die Kirche zu neuen pastoralen Wegen. Die verbleibenden haupt-
amtlichen MitarbeiterInnen bewegen sich in einem Spagat zwischen hohem Anspruch an
Professionalität in Einzelbereichen der Seelsorge (Beerdigung, Hochzeit, Jugendarbeit, Män-
nerarbeit etc.) und der Anforderung, auch GeneralistInnen für viele Belange der Seelsorge zu
sein. Will die Kirche das professionelle seelsorgliche Tun nicht profanen Anbietern überlas-
sen, muss sie ihr Personal in bestimmten Bereichen durch Aus- und Fortbildung dennoch pro-
fessionell qualifizieren. Die Befähigung für die Arbeit in der Männerseelsorge gehört ange-
sichts des zunehmenden „Männerschwunds“ in der Kirche unbedingt dazu.

• Förderung des männlichen Ehrenamts
Dass die katholische Kirche eine von hauptamtlichen Männern (ausschließlich Priestern) ge-
leitete, aber ehrenamtlich von Frauen getragene Frauenkirche ist, gehört mittlerweile zum
Allgemeingut kircheninterner Analyse. Männer scheinen sich für ehrenamtliche Tätigkeiten in
der Kirche weniger zu interessieren. Deshalb wäre es dringend erforderlich, Programme zur
Förderung von Männern für ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere für ihre eigene Ge-
schlechtsgruppe zu entwickeln.
Deshalb fordern wir:
Forderungen
1. In jedem (Erz-)Bistum sollen Beauftragte für Männerpastoral Angebote für Männer im
Bistum organisieren und vernetzen. Ihre vordringliche Aufgabe sollte es sein, ein Netz-
werk von engagierten ehrenamtlichen Männern zu organisieren, in dem für die verschie-
denen biographischen Phasen Angebote entwickelt werden.
2. In jedem Ordinariat der (Erz-)Bistümer soll es neben einer Frauenbeauftragten einen
Männerbeauftragten geben, der die Belange von Männern (z.B. Männergesundheit) und
Vätern (z.B. Vereinbarkeit von Väterlichkeit und Beruf) vertritt. Beide sollten eng mitei-
nander kooperieren, um gemeinsame Interessen zu identifizieren und somit daran mit-
wirken, dass die Kirche ein attraktiver Arbeitgeber wird.
3. Die Ehrenamtsförderinnen und -förderer, die es fast in jedem (Erz-)Bistum gibt, sollten
den geschlechtssensiblen Blick auf den Menschen richten und insbesondere dafür sor-
gen, dass speziell für Männer konzipierte, von ehrenamtlichen Männern geleitete Män-
neraktivitäten in den „pastoralen Räumen“ gibt.
4. Bereits existierende Angebote der Männerberatung sollten ausgebaut und mit der Män-
nerseelsorge der Diözesen vernetzt werden. So entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwi-
schen psychologischer Beratung und spiritueller Begleitung.
Hintergründe
• Evangelisierung und Verkündigung können nur mit glaubwürdigen Personen gelingen.
Wenn Menschen diese in ihrem sozialen Umfeld erfahren, erhöht das die Kirchenbin-
dung. Nur erfahrbare Gemeinschaften von Christen formt die Kirche als Institution und
wird so glaubwürdiger in der Öffentlichkeit. Kleine, oftmals zeitlich begrenzte Gemein-
schaften von Menschen (z.B. bei Väter-Kinder-Zeltlager oder beim Männerpilgern auf
dem Jakobsweg) tragen dazu bei, dass auch größere organisatorische Einheiten in der
Pastoral lebendig bleiben bzw. werden. Dazu werden für die Männerpastoral versierte
Fachleute gebraucht, die es verstehen, mit Männern zu arbeiten bzw. glaubwürdige, au-
thentische Männer sind.
• Die Kirche als Arbeitgeber kann nur attraktiv bleiben bzw. werden, wenn sie, wie andere
Unternehmen und Institutionen auch, um die „besten Köpfe“ kämpft. Dazu gehört auch,
männer- und vor allem väterfreundliche Arbeitsplätze zu schaffen, die ein hohes Engage-
ment von Vätern in ihren Familien ermöglicht, zumal Kirche sich zu Recht stark macht für
Ehe und Familie.
• Die MHG-Studie hat schmerzlich gezeigt, wie hoch neben dem Hellfeld der Verbrechen
an Kindern und überwiegend an Jungen vermutlich das Dunkelfeld ist. Die Männerpasto-
ral hat die Chance, insbesondere durch ihre Angebote das Dunkelfeld zu erhellen, indem
sie Männern die Möglichkeit gibt, sich mit ihrem Schicksal in vertrauten Gruppen, ange-
leitet durch versierte Männer, anzuvertrauen und weitere Schritte der Bewältigung in
Beratung (z.B. in der Männerberatung des SKM) und Therapie zu gehen.


Arbeitswelt 4.0:

16.05.2018

Mit dem Kürzel Arbeit 4.0 werden aktuell Phänomene und Entwicklungen im Wandel der Arbeitswelt beschrieben. Ein Feld in diesem Bereich ist die zunehmende Digitalisierung. Im Zentrum stehen dabei die zunehmende Vernetzung zwischen Mensch und Maschine und die daraus folgende Entstehung neuer Arbeitsformen, neuer Dienstleistungen und neuer Produkte. Hinzu kommt eine Änderung der Ansprüche an Arbeit durch den gesellschaftlichen Wandel. Klar ist: Beschäftigungsverhältnisse werden sich weiter flexibilisieren, Arbeitsmodelle digitalisieren und Anforderungen steigen. Dies nimmt die Gemeinschaft katholischer Männer Deutschlands zum Anlass, aus ihrer Sicht einige Anmerkungen zu machen.
Wenngleich es auch in früheren Zeiten immer wieder Umbrüche und Herausforderungen gegeben hat, scheinen sich die aktuellen Entwicklungen mit großer Geschwindigkeit und Reichweite zu vollziehen. Die genauen Folgen sind noch nicht vollständig absehbar. Daher braucht es eine umfassende Diskussion über das Themenfeld.

Für uns als katholischer Verband ist es besonders wichtig, sich für die Würde und die Freiheit eines jeden Menschen einzusetzen. Daher ist auch die Arbeit menschenwürdig zu gestalten. Die katholische Kirche als Arbeitgeber muss sich bei den Umbauprozessen in der Arbeitswelt auch an diesen Vorgaben messen lassen.

Stellungnahme der GKMD

  • Die durch die Digitalisierung entstehenden individuell gestalteten Arbeitsverhältnisse versprechen mehr Freiheitsspielräume für die Menschen, bergen aber auch Risiken. Daher bedarf die soziale Absicherung einer Klärung.
  • In der katholischen Soziallehre ist Arbeit zentral für menschliches Leben. Da die Würde der Arbeit von der Würde der menschlichen Person abgeleitet wird, bildet sie den Maßstab für die Gestaltung einer gerechten Arbeitswelt. Das ökonomische Handeln muss am Ende dem Menschen dienen.
  • Fragen wie die Gestaltung der Arbeit in der Arbeitswelt 4.0 für die Berufstätigen und Gestaltung entsprechender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen müssen diskutiert werden.
  • Bei der Gestaltung der Arbeitswelt kommt einer Gleichstellungspolitik vermehrte Bedeutung zu. In ihr müssen strukturelle Benachteiligungen sowie Geschlechterstereotype abgebaut werden. Männern muss mehr Zeit für die Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft werden.
  • Zum Testfall beim digitalen Transformationsprozess in der Arbeitswelt 4.0 wird der Umgang mit den Menschen, die eher am Rande stehen und von den Risiken des Zurückbleibens getroffen werden. Wir fordern insbesondere für diese Menschen vermehrte Bildungsanstrengungen. Eine gerechte Teilhabe aller Arbeitnehmer an einer Erwerbsarbeit ist eine wichtige Herausforderung.
  • Es ist zu befürchten, dass gerade der Dienstleistungssektor in Zukunft immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse hervorbringt. Dies gilt insbesondere für neue Formen personenbezogener Dienstleistungen auf digitalen Plattformen. Die soziale Absicherung ist dabei besonders in den Blick zu nehmen.
  • Der mögliche Gewinn an Familienzeit und die bessere Vereinbarkeit Familie – Beruf- Freizeit sind zu begrüßen. Sie muss aber verantwortlich gestaltet werden.
  • Die zunehmende ständige Erreichbarkeit muss reglementiert werden. Sie darf nicht durch eine Verlängerung der Arbeitszeiten zu einer Zunahme stressbedingter Krankheiten führen.
  • In der zukünftigen Gestaltung der Arbeitswelt ist die Schaffung gleicher Einkommensverhältnisse von Männern und Frauen zu ergänzen. Erst dies entlastet Männer von der gesellschaftlich zugewiesenen Haupternährerrolle und eröffnet die Chance, sich partnerschaftlich über die Arbeitsteilung in Partnerschaft und Familienarbeit zu verständigen. Dies führt zu einer echten Wahlfreiheit für Familien.

    Das Wechselmodell bei Trennungsfamilien:

    Allein oder getrennt erziehen?

    22.03.2018

    Generell von „Alleinerziehenden“ zu sprechen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem der Elternteile liegt, ist insbesondere aus der Väterperspektive problematisch, weil derzeit sehr oft die Kinder im Trennungsfall bei der Mutter ihren Lebensmittelpunkt haben. Generell von „getrennt erziehenden Elternteilen“ zu sprechen, ist hingegen dann angebracht, wenn der andere Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben, Kontakt zum Kind hat. Dies ist meistens der Fall. Wo der Kontakt zwischen Kind und einem Elternteil abgebrochen wurde, ist die Bezeichnung „allein erziehend“ richtig. Von dieser eher pädagogisch-psychologischen Bestimmung der Begriffe zu trennen ist der rechtliche und steuerliche Status. Derjenige Elternteil, der wegen der Betreuung der Kinder weniger erwerbstätig sein kann, sollte den Titel „alleinerziehend“ für sich beanspruchen können, bis dafür ein besserer Begriff gefunden ist.

    Anlass der Diskussion

    Das BGH unterstützte im Februar 2017 in einem Urteil das „paritätische Wechselmodell“ und entschied, dass dieses in Form einer Umgangsregelung gerichtlich angeordnet werden kann. Aber dies wird an hohe Hürden geknüpft. Das Leitmotiv des Kindeswohls zugrunde legend werden folgende Kriterien benannt: die Erziehungseignung der Eltern; die Bindung des Kindes; das Prinzip der Förderung; das Prinzip der Kontinuität; die Beachtung des Kindeswillens.

    Alternative Umgangsmodelle sind „Residenzmodell“ oder „Nestmodell“.

    Stellungnahme der GKMD

    • Dem Kindeswohl entspricht, wenn das Kind auch im Trennungsfall von Mutter und Vater betreut und erzogen wird, außer wenn häusliche Gewalt vorliegt. Das Wechselmodell kann angewendet werden, ist aber auch nicht Voraussetzung für einen guten Kontakt zwischen Vätern/Müttern und ihren Kindern.
    • Eine besondere Situation stellt der Fall hochstrittiger Paare dar. In dieser oft vor allem um die Kinder streitenden Eltern das Wechselmodell als „gerechte Lösung“ zu verordnen, hätte fatale Folgen, weil dieses hohe kommunikative Fähigkeiten erforderlich macht, auf die aber aufgrund der heftigen Streitigkeiten oft nicht verfügbar sind.
    • Die Praxis des/der Lebensmittelpunkte/s des Kindes sollte zunächst der Aufteilung zwischen Berufs- und Sorgearbeit der Elternteile vor der Trennung entsprechen, weil bei einer Trennung oftmals nicht problemlos sofort auch ein anderes als das gewohnte Familienmodell etabliert werden kann, wenn ein Elternteil bisher mehr bzw. weniger Sorgearbeit und/oder Berufsarbeit geleistet hat. Ziel sollte aber immer sein, Sorge- und Erwerbsarbeit der Elternteile zu gleichen Teilen aufzuteilen, da für den bisher weniger berufstätigen Elternteil nur relativ kurze Unterhaltsansprüche an den Ex-Partner bestehen. Dies kann aber auch bedeuten, dass der bisher mehr berufstätige Elternteil zugunsten der Betreuung sein Erwerbsmodell verändern muss.
    • Im weiteren Verlauf der Trennung kann das Wechselmodell angestrebt werden, setzt aber eine hohe Kindeswohlorientierung beider Elternteile voraus, verzichtet doch mindestens ein Elternteil auf die Wahl seines Wohnortes oder sogar des Arbeitsortes, weil er den Wohnort im Lebensumfeld des Kindes wählen muss.
    • Die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells sollte nicht dazu benutzt werden, die Eltern im Kindeswohlinteresse „zur Vernunft zu bringen“. Dies würde die Kompetenz der Familiengerichte überfordern. Gerichte sind keine „Erziehungsberechtigten“ der Eltern. Sie besitzen meistens wenig pädagogische und psychologische Kompetenzen.
    • Sollte die Aufteilung zwischen Sorge- und Berufsarbeit zum Zeitpunkt der Trennung schon gleich gewesen sein und beide Elternteile ähnlich viel mit der jeweiligen Erwerbsarbeit verdient haben, kann das Wechselmodell die optimale Lösung sein, zumal dann auch Unterhaltsansprüche für die Kinder und den Ex-Partner entfallen können.
    • Ist die finanzielle Situation der beiden Elternteile nach der Trennung unterschiedlich, entbindet dies den besser verdienenden Elternteil nicht der finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Kind (und dem Ex-Partner), auch wenn das Wechselmodell praktiziert wird und wenn die Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich war.
    • Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat errechnet, dass (für Berlin berechnet) ein Bedarf von derzeit 150 € für jedes Kind bei der Errichtung des Wechselmodells (jeweils Kinderzimmer, Kleidung etc.) besteht. Hier sollte über eine Kindergrundsicherung seitens des Staates nachgedacht werden, um das Wechselmodell zu befördern.
    • Von Seiten der Gemeinschaft katholischer Männer muss von denjenigen Vätern, die finanziell besser gestellt sind als die Mütter ihrer Kinder, gefordert werden, erstens ihren finanziellen Pflichten nachzukommen. Zweitens dürfen Väter gegenüber den Müttern in der Frage des Umgangs, der Betreuung und Erziehung nicht zu Bittstellern werden. Sie sind nicht Elternteile zweiter Ordnung, sondern gleichberechtigt und, im Sinne des Kindes, gleich wichtig.
    • Eine generelle gerichtliche Anordnung des Wechselmodells ist nicht zu befürworten, sondern vielmehr eine differenzierte Betrachtungsweise angebracht. Die Zielrichtung, dass es im Falle einer Trennung generell keine bessere oder schlechtere Elternschaft gibt, sondern beide Elternteile ihren finanziellen und fürsorglichen Pflichten den Kindern gegenüber nachzukommen haben, ist ausdrücklich zu befürworten. Insofern geht die Forderung nach einem Wechselmodell als Ideal der Kinderbetreuung grundsätzlich in die richtige Richtung, ist aber nicht immer die ideale Lösung für die konkrete Situation getrennter Eltern.

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