Gareis / Geiger (Hrsg.), Internationaler Schutz der Menschenrechte.

Sven Bernhard Gareis / Gunter Geiger (Hrsg.), Internationaler Schutz der Menschenrechte. Stand und Perspektiven im 21. Jahrhundert. Verlag Barbara Budrich, Opladen & Farmington Hills 2009. ISBN 978-3-86649-186-1. 231 Seiten, € 19,90.

 

Aus Anlass der sechzigjährigen Wiederkehr der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen lud die Katholische Akademie Fulda im vergangenen Jahr Expertinnen und Experten, darunter die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, in die osthessische Bischofsstadt ein. In verschiedenen Vorträgen und Diskussionen wurde zum einen Bilanz gezogen, was die Erklärung der Menschenrechte bewirkt und angestoßen hat und wie es um den internationalen Menschenrechtsschutz heute zu Beginn des 21. Jahrhunderts aussieht. Zum anderen wurde auch der Blick nach vorne gerichtet und gefragt, welchen Herausforderungen und Gefährdungen sich der Menschenrechtsschutz zukünftig zu stellen hat. Die Vorträge sind im vorliegenden Band gesammelt. Für eine erste Orientierung zur Gesamtanlage des Buches und zur Zielrichtung der einzelnen Beiträge empfiehlt sich die Lektüre des einleitenden Beitrages von Gunter Geiger (S. 9-17). Insgesamt geben die Vorträge einen höchst informativen und lesenswerten Ein-, Über- und Durchblick rund um das Thema Menschenrechte. So wird etwa der Menschenrechtsschutz in der EU (Ruth Weinzierl) genauso thematisiert wie die Rolle der Vereinten Nationen (Beate Wagner). Wir erfahren am Beispiel von Amnesty International, welche Bedeutung Nichtregierungsorganisationen für die Anerkennung der Menschenrechte einnehmen (Barbara Lochbihler). Ebenso wird das Thema Menschenrechte und Islam in einem sehr lesenswerten Beitrag behandelt (Hamideh Mohagheghi). Und auch das Verhältnis von Menschenbild und Menschenrechten im Christentum (Peter Schallenberg) kommt zur Sprache.

Bei genauerer Lektüre wird denn auch deutlich, dass der große Komplex der Menschenrechte und ihres Schutzes an einem wichtigen Punkt die Praxis der kirchlichen Männerarbeit berührt: Das Anliegen der Geschlechtergerechtigkeit findet hier seinen politischen Haftpunkt und seine völkerrechtliche Begründung (vgl. Artikel 2 der Charta; siehe auch die Rezension von Marianne Heimbach-Steins, “… nicht mehr Mann und Frau”). So macht Barbara Lochbihler in ihrem Beitrag deutlich, wie gerade NGOs sich für Frauenrechte eingesetzt haben (S. 131 f.). Ruth Weinzierl verweist auf die EU-Gesetzgebung zur Gleichstellung von Mann und Frau seit den 70er Jahren als vorbildliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in der Gemeinschaft. Und zu Recht stellt sie die Bedeutung des Amsterdamer Vertrages von 1999 heraus, der in seiner Grundrechtscharta ein ausdrückliches Antidiskriminierungsverbot beinhaltet, dass Geschlecht, Rasse, ethische Herkunft, Religion etc. als Diskriminierungsmerkmale benennt (S. 76). Hamideh Mohagheghi macht dagegen in ihrem Beitrag darauf aufmerksam, dass in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam – Kairoer Erklärung“ der Organisation der islamischen Konferenz im Jahre 1981 gerade die Gleichheit von Mann und Frau nicht explizit Erwähnung findet (S. 175 f.).

Im Anhang ist erfreulicherweise der Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 abgedruckt (S. 225-230). Ein Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (S. 231) rundet den empfehlenswerten Band ab.

 

Andreas Ruffing

Related Posts